![Bauarbeiter Bauarbeiter]()
Als Fachkraft können Sie Anträge stellen und bereits gestellte Anträge suchen.
Damit Sie sich leichter zurechtfinden, haben wir die Möglichkeiten der Antragsstellung kurz zusammengefasst. Wenn Sie auf den Menüeintrag "Beauftragen" klicken, dann können Sie, in Abhängigkeit Ihrer Berechtigungen, Anträge für Strom, Gas und Wasser stellen.
Strom:
- Neuanlage:
Ein neuer Netzanschluss wurde durch die SWM erstellt oder ein bestehender Anschluss geändert. Die Inbetriebnahme sowie die Anforderung neuer Messeinrichtungen wird beantragt (gültig auch für Erweiterungen von Zählerplätzen).
- Wiederinbetriebnahme:
Die Inbetriebnahme eines bereits bestehenden Zählerplatzes wird beantragt.
- Änderung:
Die Wechslung einer Messeinrichtung oder Zählerplatzerweiterung in einer bestehenden Anlage (z. B. Wandlermessung) wird beantragt.
- Plombierung:
Die Plomierung sowie Versetzung von Zählern wird beantragt.
![SWM Zentrale SWM Zentrale]()
Erdgas:
- Neuanlage:
Ein neuer Netzanschluss wurde durch die SWM erstellt oder ein bestehender Anschluss geändert. Die Inbetriebnahme sowie die Anforderung neuer Messeinrichtungen wird beantragt.
- Wiederinbetriebnahme:
Die Inbetriebnahme einer neuer Messeinrichtungen in Bestandsanlagen wird beantragt (z. B. Wohnungszähler für 1.OG rechts). Voraussetzung: Der Netzanschluss ist bereits vorhanden und Gas steht zur Verfügung.
- Änderung:
Bei Änderungen an Gasanlagen ist die Messeinrichtung bereits vorhanden. Die Erweiterung bzw. Änderung der Gasanlage wird angezeigt und ggf. die Wechslung der Messeinrichtung beantragt.
Wasser:
- Neuanlage:
Ein neuer Netzanschluss wurde durch die SWM erstellt oder ein bestehender Anschluss geändert. Die Inbetriebnahme sowie die Anforderung der neuen Messeinrichtung wird beantragt.
- Änderung:
Bei Anlagenänderungen ist die Messeinrichtung bereits vorhanden. Die Erweiterung bzw. Änderung der Wasseranlage wird angezeigt und ggf. die Wechslung der Messeinrichtung beantragt.